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Fördermöglichkeiten der DRV

Die „Deutsche Rentenversicherung“ fördert viele unterschiedliche Maßnahmen und Hilfsmittel. Das ist immer dann der Fall, wenn diese Hilfe maßgeblich dazu beiträgt, dass der Versicherte damit wieder in der Lage ist, (s)einer Arbeit nachzugehen. Die Rehabilitation und, die Wiedereingliederung ins Berufs- und Arbeitsleben stehen dabei im Fokus der Entscheidungsfindung.

Um einen Zuschuss der„Deutsche Rentenversicherung“ zu bspw. einem ergonomisch-geformten Bürostuhl beantragen zu können, werden einige wichtige persönliche und formal-sachliche Informationen benötigt. Erst wenn die notwendigen Tatbestände (=Verwaltungsdeutsch für „erfüllte Bedingungen“) erfüllt sind, kann es zu einem Verwaltungsakt (einfache Entscheidung in der öffentlichen Verwaltung) kommen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass erst alles Wichtige geprüft werden muss, ehe über eine Förderung entschieden werden kann. Und erst dann, wenn auch die letzte Information vorliegt und abschließend positiv geprüft wurde, wird die Förderung genehmigt. Das klingt kompliziert – und ist manchmal auch tatsächlich etwas zeitraubend, wenn z.B. ärztliche Befunde erforderlich sind.


Beantragte Fördergelder können gewährt werden:

  • wenn es sich bei der Tätigkeit um ein festes und auf Dauer ausgerichtetes Arbeitsverhältnis handelt oder
  • natürlich begünstigt eine vorhandene körperliche Behinderung der Beine oder anderer Körperteile, die mit dem Sitzen und dem Stützapparat direkt in Verbindung stehen.

Es ist auch die Frage zu klären, ob die Tätigkeit eine zwingend sitzende Tätigkeit ist, oder ob eine abwechselndes Stehen, Gehen und Sitzen möglich ist. Selbst wenn es eine zwingend sitzende Tätigkeit sein sollte, bleibt noch die Frage zu klären, wieviel Stunden des Tages oder einer Woche diese Tätigkeit ausmacht. Das und mehr sind die Schritte auf dem Weg zur Förderung eines entsprechenden Bürostuhls.
Zur Feststellung der persönlichen wie formal-sachlich Voraussetzungen, hält die Deutsche Rentenversicherung auf deren Internetportal das Antragsformular und eine Ausfüllhilfe bereit. Auf diese Weise ist ein entsprechender Antrag jederzeit erhältlich.
Alternativ steht Ihnen auch ein Experte per Telefon zur Verfügung und beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen.

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